Einleitung

Neuer Status des Flughafens Friedrichshafen zu Abflügen aus dem Sicherheitsbereich

Inhalt

Mit Wirkung zum 02.02.2023 gilt ein geändertes Verfahren für die Abfertigung von Flügen der allgemeinen Luftfahrt (GAT-Verkehr) im abgegrenztem Sicherheitsbereich des Flughafens. Dieses neue Verfahren vereinfacht die Abfertigung für Crews und Passagiere.

Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf Nachfrage von unserer Luftaufsicht luftaufsicht@bodensee-airport.eu

 

Regelmäßige Linien- und Charterflüge sind von dieser Neuregelung nicht betroffen.

Rückfragen dazu beantwortet Ihnen gerne unser Luftsicherheitsbeauftragter luftsicherheit@bodensee-airport.eu

Einleitung

Kontrolle nach Kapitel 4 oder Kapitel 5 der DVO 2015/1998

Inhalt

Die Kontrollstelle im Terminal kontrolliert grundsätzlich gemäß den Vorgaben der DVO 2015/1998.

Passagiere, die über die Kontrollstelle im Terminal auf die Luftseite gehen, unterliegen daher auch diesen Vorgaben. Dadurch sind u.a. Flüssigkeiten im Handgepäck nur in geringen Mengen erlaubt (Einzelne Behältnisse bis maximal 100ml Größe, verpackt in einem transparenten, wiederverschließbaren 1-Liter-Plastikbeutel)

Größere Mengen können aber über die Sperrgepäcktüre eingebracht werden. Um diesen Service nutzen zu können, ist eine vorherige Anmeldung zu empfehlen. Alternativ kann vor Kontrollbeginn dem Sicherheitspersonal mitgeteilt werden, dass Aufgabegepäck kontrolliert werden muss. Anschließend muss das aufgegebene Gepäck über die Sperrgepäcktür übergeben werden. Das kontrollierte Gepäck wird ans Luftfahrzeug gebracht.

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