Einleitung

Vorschriften für die Einfuhr von Heimtieren aus Nicht-EU-Ländern

Für Heimtiere (Hunde, Katzen und Frettchen) gelten zum Schutz vor Einschleppung und Verbreitung der Tollwut die tiergesundheitlichen Bestimmungen der Europäischen Union

Inhalt

Damit es bei der Einreise bzw. Wiedereinreise keine Probleme gibt, muss jedes Heimtier, das aus einem Nicht-EU-Staat eingeführt bzw. aus der EU stammt und in die Europäische Union nach einer Urlaubsreise wieder eingeführt wird,

  • durch eine Tätowierung oder einen Mikrochip gekennzeichnet sein – für Heimtiere, die seit dem 3. Juli 2011 neu gekennzeichnet werden, ist der Mikrochip verpflichtend,
  • eine gültige Tollwutschutzimpfung haben,
  • von einem EU-Heimtierausweis (Tier aus der EU) bzw. von einer amtlichen Veterinärbescheinigung (Tier aus einem Nicht-EU-Staat) begleitet sein, in dem die Mikrochipnummer oder die Tätowierung eingetragen ist;
  • zusätzlich sind Impfpapiere sowie ggf. der Befund des Bluttests (Tollwutantikörpertest) mitzuführen.

Bitte bedenken Sie, dass bei jedem Heimtier bei der Einreise beziehungsweise Wiedereinreise aus einem Nicht-EU-Staat grundsätzlich eine Dokumentenkontrolle oder Identitätsfeststellung durchgeführt wird. Hierfür hat die Begleitperson das Tier beim Zoll anzumelden. Die Einreise von Heimtieren aus Drittländern hat über einen Flughafen oder Hafen zu erfolgen, der in der Liste der Einreiseorte in der Bundesrepublik Deutschland aufgeführt ist.

Eine Anreise über den Flughafen Friedrichshafen ist nicht möglich.

Einleitung

Regelungen für Reisen mit Heimtieren innerhalb der EU

Pro Person dürfen im Reiseverkehr höchstens 5 Heimtiere (Hunde, Katzen, Frettchen) mitgeführt werden. Die Tiere dürfen nicht dazu bestimmt sein, den Besitzer zu wechseln.

Inhalt

Für Hunde, Katzen und Frettchen, die innerhalb der Europäischen Union grenzüberschreitend transportiert werden,

  • muss grundsätzlich ein Heimtierausweis nach einheitlichem Muster mitgeführt werden. Das bestimmen Verordnung (EU) Nr. 576/2013 sowie die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013, die seit 29. Dezember 2014 gelten.
  • Dieser Pass muss dem Tier eindeutig zugeordnet werden könne: Das heißt das Tier muss mittels Tätowierung oder Mikrochip identifizierbar und die Kennzeichnungs-Nummer im Pass eingetragen sein. Seit dem 3. Juli 2011 ist für neu gekennzeichnete Tiere der Microchip verpflichtend.
  • Die EU-Heimtierausweise können von einem niedergelassenen Tierarzt ausgestellt werden. Er benötigt hierfür allerdings eine Ermächtigung der nach Landesrecht zuständigen Behörden.
    Gefährliche Hunde

Gefährliche Hunde

Zusätzlich ist zu beachten, dass bestimmte Hunderassen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden nicht nach Deutschland eingeführt oder verbracht werden dürfen.

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