In einem Umkreis von 1000m um das Flughafengelände sowie innerhalb einer seitlichen Entfernung von 1000m der jeweils in An- und Abflugrichtung um 5km verlängerten Bahnmittellinien gilt ein Flugverbot für Drohnen in der offenen Kategorie.
Das Fliegen von Drohnen innerhalb der Flugverbotszone ohne Genehmigung ist illegal. Zuwiderhandlungen können gemäß §315 StGB bis zum gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr führen und mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bestraft werden.
Eine Darstellung der Flugverbotszonen finden Sie hier.