Einleitung

Das Beschwerdeverfahren ist für alle Hinweisgebenden zugänglich, die Regelverstöße durch die Flughafen Friedrichshafen GmbH sowie von deren Geschäftspartnern mitteilen wollen.

Inhalt

Das Beschwerdeverfahren steht allen Personen zur Verfügung, im Besonderen Hinweisgebenden die im privaten oder im öffentlichen Sektor tätig sind und im beruflichen Kontext Informationen über Verstöße erlangen oder potenziell Beteiligte in unseren Lieferketten sind. Das Hinweisgeber-Verfahren ist so ausgerichtet, dass es Abhilfe schaffen und den Hinweisgebenden, der das Hinweisgeber-System nicht missbraucht, vor Repressalien schützen soll. Dementsprechend wird die Identität einer hinweisgebenden Person, die Informationen über Verstöße meldet, geschützt und vertraulich behandelt, sofern nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige Informationen über Verstöße gemeldet werden. Vergeltungsmaßnahmen gegenüber redlichen Hinweisgebenden werden nicht toleriert. Das mit dem Hinweisgeber-Verfahren betraute Personal ist qualifiziert und ist beauftragt, geeignete Folgemaßnahmen zu ergreifen und für Abhilfe zu sorgen. Zudem wurde durch Vereinbarung mit den betrauten Personen dafür gesorgt, dass sie in der Erfüllung ihrer Aufgabe unabhängig und nicht an Weisungen gebunden sowie zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. Hierdurch soll unparteiisches Handeln sichergestellt werden. Sollte ein Hinweisgebender Anonymität gegenüber dem Unternehmen wünschen, so kann er sich an die benannte Ombudsstelle wenden. Die Ombudsstelle wird auf Wunsch lediglich die zur Verfügung gestellten Tatsachen an das Unternehmen weiterleiten, jedoch den Namen und die Identität des Hinweisgebers vertraulich behandeln.

Insbesondere folgende Hinweise können über die Meldestellen gegeben werden:

  • Hinweise auf Verstöße im Anwendungsbereich der RICHTLINIE (EU) 2019/1937 (EU-Hinweisgeber-Richtlinie) und damit Verstöße gegen das Unionsrecht in den Bereichen öffentliches Auftragswesen, Finanzdienstleistungen und Geldwäsche, Produktsicherheit, Verkehrssicherheit, Umweltschutz, Strahlenschutz, Lebensmittelsicherheit, Tierschutz, öffentliche Gesundheit, Verbraucherschutz, Schutz der Privatsphäre, Informationssicherheit, Wettbewerbs- und Beihilferecht, Körperschaftsteuer
  • Hinweise auf menschenrechtsbezogene oder umweltbezogene Risiken und Verletzungen von unternehmerischen Sorgfaltspflichten in den Lieferketten des Unternehmens.
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Meldestellen

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Externe Meldestelle des Bundes

Externe Meldestelle des Landes Baden-Württemberg

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Weitere Ansprechpartner und Meldestellen

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