Die Aufgaben einer Flughafenfeuerwehr sind vielfältig wie anspruchsvoll. Sie lassen sich jedoch folgendermaßen zusammenfassen:
- Flugzeugbrandschutz nach geltenden ICAO-Richtlinien für die Kategorie 6 und auf Anfrage auch Höher.
- Flugzeugbergung und Technische Hilfe nach einen Flugzeugunfall innerhalb des Flughafengeländes
- Gebäudebrandschutz und Technische Hilfe für das gesamte Flughafengelände als anerkannte Werkfeuerwehr
Seit dem 20.04.2001 ist die Flughafenfeuerwehr eine anerkannte Werkfeuerwehr nach §19 Feuerwehr-Gesetz Baden-Württemberg.