Inhalt

Die Aufgaben einer Flughafenfeuerwehr sind vielfältig wie anspruchsvoll. Sie lassen sich jedoch folgendermaßen zusammenfassen:

  • Flugzeugbrandschutz nach geltenden ICAO-Richtlinien für die Kategorie 6 und auf Anfrage auch Höher.
  • Flugzeugbergung und Technische Hilfe nach einen Flugzeugunfall innerhalb des Flughafengeländes
  • Gebäudebrandschutz und Technische Hilfe für das gesamte Flughafengelände als anerkannte Werkfeuerwehr

Seit dem 20.04.2001 ist die Flughafenfeuerwehr eine anerkannte Werkfeuerwehr nach §19 Feuerwehr-Gesetz Baden-Württemberg.

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