Die Aufgabe und Zusammensetzung der Kommission zum Schutz gegen Fluglärm und gegen Luftverunreinigung durch Luftfahrzeuge für den Verkehrsflughafen Friedrichshafen (Fluglärm-Kommission) sind im §32b Luftverkehrsgesetz geregelt. Die Fluglärmkommission ist das Beratungsorgan der Genehmigungsbehörde (Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg) sowie des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung und der Flugsicherungsorganisation.
Die Mitglieder werden von der Genehmigungsbehörde berufen. Die Fluglärmkommission Friedrichshafen besteht aus einem Vertreter der Stadt Friedrichshafen, der Gemeinde Meckenbeuren, Bundesvereinigung gegen Fluglärm, der Luftverkehrsgesellschaften und der Flughafen Friedrichshafen GmbH als Flughafen-Betreiber.
Die Lärmschutzkommission kann unter der Adresse fluglaermkommission@bodensee-airport.eu direkt kontaktiert werden.
Warum kann man Flugverkehr (speziell mit Zeppelinen) auch außerhalb der veröffentlichten Flugrouten beobachten?
Im Zusammengang mit den weithin sichtbaren Zeppelinrundflügen wird häufig die Frage gestellt, ob Luftverkehr nur innerhalb der von der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) dargestellten Flugrouten erlaubt ist. Das ist nicht der Fall . Hintergrund ist, dass die Darstellung dieser Flugrouten als Grundlage zur Ermittlung der Lärmzonen dient, in denen eine sehr hohe Nutzungswahrscheinlichkeit zu erwarten ist. Allerdings haben diese Zonen keine Verbindlichkeit für die Flugsicherung und die Piloten, d.h. es kann auch außerhalb dieser Zonen Flugverkehr stattfinden. Der weit überwiegende Teil der Flugbewegungen bündelt sich jedoch in Ausrichtung der Start-/Landebahn des Bodensee-Airport Friedrichshafen, der deshalb sinnvollerweise auch als Basis für die Berechnung der Lärmbelastung dient.
Deshalb lässt sich aus der Darstellung der Flugrouten kein „richtiger“ oder „falscher“ Flugweg eines Luftfahrzeuges ableiten, wie manchmal angenommen wird. Im Gegensatz zu den Bodenverkehrsmitteln, die an Straßen oder Schienen gebunden sind, kann sich der Flugverkehr grundsätzlich frei im dreidimensionalen Raum bewegen, wobei die sichere Durchführung des Fluges im Fokus aller Beteiligten – gleich ob an Bord oder am Boden – steht. Vor allem bei den in der Bodensee-Region bekannten Zeppelin-Rundflügen wird versucht, in Absprache mit der Flugsicherung eine optimale und attraktive Flugroute für die Passagiere zu wählen – die dann häufig außerhalb der dargestellten Flugrouten liegt.